HÄUSER / WOHNUNGEN

same same, but different
KOSTEN
Eines unserer 3 Prinzipien ist Transparenz. In dem Sinne möchten wir Ihnen folgend auch Angaben zu den erwarteten Kosten aufführen.
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Generell werden die Kosten der Maklerprovision auch Courtage genannt. In der Praxis üblich sind Vereinbarungen zwischen 2% - 3% des Verkaufspreises, abhängig von Art und Lage des Objekts.

Höhe der Kosten bei ImmoGate360
Hier möchten wir zuerst unterscheiden, ob der Auftrag an uns auf der Basis eines Exklusivmandates ist oder nur auf Erfolgsbasis, d.h. Sie beauftragen mehre Immobilien Maklern mit dem Verkauf der Immobilie.
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Kosten bei einem Exklusivmandat mit uns
Für die Services des Basis Paketes sind die Kosten bei uns bei einem Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung bei 2% und bei einem Mehrfamilienhaus bei 1.5% (da hier der Verkaufspreis höher ist). Das heisst z.B. wenn ein Haus zu CHF 900'000 verkauft wird, so wäre unsere Provision CHF 18'000, inkl. MWSt.
Darin inbegriffen sind nebst den verschiedenen Service-Elementen im Basis Paketes auch unsere Reisekosten sowie auch die online Inserate Schaltungen bei 3 online Plattformen, wie z.B. Immoscoute24.ch, Homgate.ch und Comparis.ch.
Aufschaltungen bei weiteren Online Plattformen sowie Inserate in Zeitschriften (Printmendien) kommen jedoch je nach Zeitschrift, deren Auflage und Inserategrösse noch dazu (jedoch nur in vorgängiger Rücksprache mit Ihnen und mit Peisangaben).
Ebenfalls dazu kommen die Kosten für eine optionale Schätzung der Immobilie durch einen zertifizierten Schatzer (Schatzexperte), wenn Sie dies nicht selber bereits veranlasst haben oder durch Ihre Hausbank machen lassen. Die Kosten dafür belaufen sich in der Regel auf ca. CHF 1'000 - 2'000.
Alternativ dazu gibt es noch die Hedonische Bewertung im Internet für CHF 300 - 500.
Ebenfalls dazu kommen die Kosten vom Notar, für den Kaufvertrag im Rahmen von ca. CHF ...
Weiter kommen die Kosten für die verschiedenen optionalen Services dazu, je nach Umfang der Arbeiten. Dazu gibt es bei Interesse jedoch jeweils eine Offerte und werden jeweils nur in Absprache mit Ihnen durchgeführt. Dabei werden wir für gewisse optionale Services diese in enger Zusammenarbeit mit Partnerfirmen koordinieren und ausführen lassen. Terminlich jedoch immer ebenfalls in enger Absprache mit Ihnen.
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Kosten, wenn der Auftrag auf Erfolgsbasis an mehrere Makler vergeben wird
Wenn wir den Verkauf der Immobilie herbeiführen können, so sind die Kosten in derselben Höhe wie beim Exklusivmandat.
Falls jedoch ein andere Makler in Ihrem Einverständnis den Verkauf abwickeln soll, so würden wir nur eine relativ geringe Pauschale für unsere Umtriebe von CHF 1000.-- verrechnen, zuzüglich den Online und/oder Printmendien Inserate Kosten, wenn wir diese (in Absprache mit Ihnen und auf unsere Kosten haben schalten lassen. Dasselbe gilt beim Beauftragen eines Schatzers.
Im Weiteren würden die Kosten für alle durch Sie bei uns bestellen optionalen Services dazukommen, die wir jedoch sowieso nur in vorgängiger Absprache mit Ihnen ausführen würden und exklusive Arbeiten sind für Sie).
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Zeitpunkt der Zahlung:
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Bei einem Exklusivmandat werden wir Ihnen die Kosten für die Leistungen im Service Basis-Paket erst nach erfolgreichem Kaufvertragsabschluss, bzw. mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar in Rechnung stellen.
Im Falle von Erfolgsbasis und einem Abschluss durch uns, wäre dies ebenfalls so. Wenn der Abschluss durch einen anderen Makler gemacht wird, so würden wir die oben erwähnte Pauschale beim Erhalt dieser Information von Ihnen in Rechnung stellen, zuzüglich den weiteren oben erwähnten zum Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten (wie die Kosten für Inserate oder den Schatzer, wenn wir diese vorausbezahlt haben).
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Die Kosten für die Leistungen der verschiedenen optionalen Services (wie z.B. Reinigungs-Service oder kleinere Renovationsarbeiten) werden wir Ihnen jedoch immer direkt nach Ausführung der Arbeit in Rechnung stellen mit Zahlungsfrist von 30 Tagen.
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Wer bezahlt die Provision:
Diese bezahlt der Verkäufer, da wir im Auftrag des Verkäufers handeln. Diese Kosten sowie auch die Notarkosten können steuerlich geltend gemacht und bei der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. Die Höhe des Betrages ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und je Kanton individuell.